Betriebsprüfungen, Rechtsbehelfe und Steuerstrafrecht

Betriebsprüfungen

Nicht nur das Finanzamt wird einen Blick in Ihre Bücher werfen.

Die klassische Betriebsprüfung durch das Finanzamt prüft Ihre Buchhaltung, die Jahresabschlüsse und alle Steuererklärungen auf die Ordnungsmäßigkeit hin.

Beschäftigen Sie Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen, prüft das Finanzamt lückenlos alle 3 Jahre die Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Die "Deutsche Rentenversicherung Bund" überprüft ebenfalls lückenlos alle 3 Jahre die sozialversicherungsrechtlichen Aspekte der Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Auch die Beitragsmeldungen zur Berufsgenossenschaft werden von der "Deutschen Rentenversicherung Bund" überprüft sowie eventuelle Abgabepflichten an die Künstlersozialkasse.

Zollrechtliche Prüfungen durch das Hauptzollamt können Überprüfungen von Einfuhr- und Ausfuhrvorgängen beinhalten, aber auch zur Bekämpfung der Schwarzarbeit dienen. Die Agentur für Arbeit überprüft z.B. die Meldungen zum Kurzarbeitergeld. Das Finanzamt wiederum führt Umsatzsteuersteuersonderprüfungen in unregelmäßigen Abständen durch.

Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat bei einer Betriebsprüfung zur Seite. Wir kennen die Pflichten - aber vor allen Dingen Ihre Rechte im Rahmen einer Betriebsprüfung.

Rechtsbehelfe

Jeder dritte Steuerbescheid ist falsch, schätzt der Bund der Steuerzahler.

Wir überprüfen alle in unseren Aufgabenbereich fallenden behördlichen Verwaltungsakte auf ihre Richtigkeit und legen gegebenenfalls für Sie den relevanten Rechtsbehelf ein. Wir verfolgen aufmerksam die aktuelle Rechtsprechung der Finanzgerichte (FG), des Bundesfinanzhofs (BFH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) um bei Bedarf diese Entscheidungen nutzbringend zu Ihren Gunsten zu verwerten.

Nutzen Sie die kostenlose Erstberatung!

Komplementärin: Projekt Steuerberatungsgesellschaft mbH Sitz: Solingen, Amtsgericht - Registergericht - Wuppertal HRB 21502
Geschäftsführer: Dipl. Betriebswirt Thomas Wallasch, Steuerberater
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